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- Körperliche und geistige Eignung
sind
Grundvoraussetzung zum Führen eines Ladekranes.
- Man muß
ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
- Besitz eines Führerscheinen der zum Fahren eines Fahrzeuges
bis 7,5 t
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- Begriffserläuterungen
- Kranphysik
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Rund um den Steuerstand
- Vorschriften und
Regelwerk für Ladekrane
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Gefährdungen beim
Verladen
- Hydraulische Anlage, Winden, Hub- und Zuggeräte
- Kranbetrieb
- Kranarbeiten in der Nähe von
Gefahrenqellen
- Anschlagen von Lasten
- Anschlagmittel
- Drahtseilendverbindungen
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Die
Prüfung aus theoretischem und praktischem
Teil bildet den Abschluß
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- Unser Angebot
umfasst die Erstausbildung zum Ladekranführer im Zeitdauer
von 16 h Theorie und 40 h Praxis.
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| Schulungen sind auch vor Ort möglich.
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- Wenn Sie Interesse an unserem Angebot
gefunden haben, melden Sie sich bitte unter der angegebenen Telefonnummer.
Wir sind gerne bereit Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen zu
lassen.
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