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Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung


zugelassen durch GZBB Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen von Dienstleistungsunternehmen mbH

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Arbeitsmittel

 

Arbeitsmitteln werden entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und nach den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geprüft.


In der Betriebssicherheitsverordnung wird die Prüfung von Arbeitsmitteln einheitlich zusammengefasst. Die Prüffristen werden vom Betreiber selber festgelegt. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten Höchstfristen. Außerdem muss er den Umfang der Prüfung festlegen und darf damit nur eine geschulte Person beauftragen.


Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen die erforderlichen Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln und zu dokumentieren.


Wir ermitteln entsprechend §5 BetrSv die Prüffristen und den Prüfumfang für Ihre Arbeitsmittel und prüfen diese in regelmäßigen Zeiträumen.

 

Firmensitz:
J&P

Straße der Freundschaft 2
04509 Delitzsch

Tel.: 034202 - 309532

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