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- Körperliche und geistige Eignung
sind
Grundvoraussetzung zum Führen einer Baumaschine.
- Man muß
ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
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- Systematik des Arbeitsschutzes
- Rechtsfolgen
- Befugnisse der
Berufsgenossenschaften
- Voraussetzung zum Führen einer Baumaschine
- Baumaschinenaufbau
- Kontrolle,
Wartung von Erdbaumaschinen
- Technik Bagger,
Kompaktbaumaschinen
- Grundkentnisse in - Hydraulik / Pneumatik
- Die praktische Prüfung umfasst
den Umgang mit den
Erdbaumaschinen, das Anlegen von Gräben und Böschungen
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Die
Prüfung aus theoretischem und praktischem
Teil bildet den Abschluß
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- Unser Angebot
umfasst die Erstausbildung von Kompakt-/ Baumaschinenführern
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| Schulungen sind auch vor Ort möglich.
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- Wenn Sie Interesse an unserem Angebot
gefunden haben, melden Sie sich bitte unter der angegebenen Telefonnummer.
Wir sind gerne bereit Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen zu
lassen.
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