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Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung


zugelassen durch GZBB Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen von Dienstleistungsunternehmen mbH

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Betriebsanweisungen
Bewertung und Aufstellung

 

Mit der neu eingeführten Gefahrstoffverordnung vom 1. Januar 2005 wurde eine wichtige Neuerung mit der Gefährdungsbeurteilung eingeführt .Diese konretisiert den Umgang mit Gefahrstoffen und gibt wichtige Verhaltensregeln beim Umgang mit diesen. Mit dem gleichzeitig neuartigem Konzept für Schutz, entstand auch für nicht geregelte Gefahrstoffgrenzen eine effektive Möglichkeit Stoffe einzuteilen.


Die in der Praxis angewandte TRGS findet mit diesem eingeführten Schutzkonzept eine Verbesserung und Verfeinerung. Somit kann auch für Ersatzstoffe eine Gefahrenanalyse optimal ermittelt werden.


Wir erstellen Ihnen ein Gefahrstoffverzeichnis. Somit ist jeglicher Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen geregelt und dokumentiert.
Wir sorgen dafür, dass Betriebsanweisungen an allen relevanten Arrbeitsplätzen ausgehangen werden und somit ein optimales Schutzkonzept vorherrscht.


Diese ausgehangenen Betriebsanweisungen regeln den genauen Umgang mit den Arbeitsmitteln oder Gefahstoffen.

 

 

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