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- Körperliche und geistige Eignung
sind
Grundvoraussetzung zum Führen einer Kettensäge.
- Man muß
ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
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- Systematik des Arbeitsschutzes
- Rechtsfolgen
- Befugnisse der
Berufsgenossenschaften
- Schutzkleidung für die Arbeiten
mit Grünpflegegeräten
- allgemeine Einweisung in die
Forstwerkzeuge
- Aufbau / Handhabung von Grünpflegegeräten
- Fälltechniken mit einer Motorkettensäge
- Analyse dokumentierter Unfälle
mit
Grünpflegegeräten-
- Windwurfaufarbeitung
- die praktische Prüfung umfasst
das Fällen
und die Aufarbeitung von Bäumen mit der
Motorkettensäge / Freischneider
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Die
Prüfung aus theoretischem und praktischem
Teil bildet den Abschluß
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- Unser Angebot
umfasst die Ausbildung von Motorkettensägenführern.
- Theoretische
Kenntnisse
- Fällholzarbeiten
- Schulungsdauer
5 Tage
- Schulungsinhalte
nach VSG
4.2
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| Schulungen sind auch vor Ort möglich.
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- Wenn Sie Interesse an unserem Angebot
gefunden haben, melden Sie sich bitte unter der angegebenen Telefonnummer.
Wir sind gerne bereit Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen zu
lassen.
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