| Zum
Schutz der Kinder ist die Kontrolle von
Kinderspielplätzen ein wichtiges Gebiet
des Arbeitsschutzes. Korrossion oder Vandalismuns sind die größten Verursacher
von Schäden an Kinderspieleinrichtungen |
| Prüfungen
sind somit unablässig um Mängel rechtzeitig
zu erkennen. Durch Dokumentation und sofortige
Behebung von geschultem Personal sind größere
Verletzungen vermeidbar.
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| Sie
als Betreiber des Kinderspielplatzes (Wohnungsgenossenschaften,
Gemeinden) sind für die Sicherheit verantwortlich.
Somit stehen Sie auch in der Haftung wenn
etwas geschieht. |
| Kinderspielplätze sind nach der
EU- Norm 1176-7 wöchentlich durch versierte Personen zu kontrollieren, Auch
ist mindestens alle 1-3
Monate ist nach Herstellerangaben eine operative Prüfung und
einmal jährlich eine vollständige Gesamtprüfung
durch die speziell ausgebildete Sicherheitsfachkraft
vorzunehmen. |
| Laut BGB §
823 ist der Eigentümers
bzw. der Betreiber des Kinderspielplatzes für eine regelmäßige Prüfung verpflichtet. |
| DIN EN 1176
und DIN EN 1177 bilden die Grundlage für die Prüfung von Spielgeräten und
Spielplatzanlagen für die die öffentlichen Hand oder der Betreiber
der Anlage verpflichtet sind. |
| Unsere Prüfungen erfüllen auch die
Forderungen der DIN 18034 Spielplätze und Freiflächen
zum Spielen. |
| Zu
beachten sind auch die Unfallverhütungsvorschriften
und die Vorschriften aus dem Baurecht. |
| Das
Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit bietet
Ihnen eine jährlichen Prüfungen und
Schulung von Personal Ihrer Gemeinde bzw. Wohnungsgesellschaft
zur Erlangung der
Fachkunde für die wöchentlichen Eigenkontrollen
an.
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