Gemäß DIN EN 1176-7 ist der Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen des Spielplatzes verpflichtet.
Bestandteil des Sicherheitsmanagements sollten z.B. folgende Prüfungen werden:
Täglich bis wöchentlich eine visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen.
Alle drei Monate eine operative Inspektion zur Bestandsaufnahme und Überprüfung der Geräte sowie Durchführung einfacher Wartungsarbeiten.
Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit, Standfestigkeit der Geräte und Mängelbeurteilung.
Kontrolle der Standsicherheit
Verschleißkontrolle an Rutschen, Bodenbrettern, Trittstufen, Sprossen, Seilen, Ketten - Kontrolle der Holzoberfläche auf Verletzungsgefahr durch größere Splitter